Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hubschmid AG / Hubschmid Logistik AG
Preise und Mehrwertsteuer
Die vorstehenden Unternehmerpreise verstehen sich exkl. MWST und haben Gültigkeit für Generalunternehmer, Bauunternehmer, Gipser-, Plattenleger- und Gartenbaugeschäfte und dergleichen sowie für Gemeinde- und Staatsverwaltungen.
Zuschläge: Wir verrechnen folgende Zuschläge:
– Treibstoffzuschlag
– CO2-Zuschlag
Alle Zuschläge werden laufend den aktuellen Marktentwicklungen angepasst.
Mindestfakturabetrag beträgt CHF 50.00/exkl. MWST
Die Gültigkeit von Offerten auf Einzelobjekten ist auf 1. Monat ab Offertstellung beschränkt.
Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
Zahlungsbedingungen
30 Tage netto. Nach 30 Tagen werden 5% Verzugszins nachbelastet.
Bestellungen Gesteinskörnungen
Für Mengen ab 50 m3 muss die Bestellung am Vortag bis 14.00 Uhr bei der Hubschmid Logistik AG eintreffen, damit die Lieferung unsererseits gewährleistet werden kann.
Bestellungen PRESYN-Mörtel
Mörtelbestellungen müssen bis spätestens 16.00 Uhr des Vortages vorgenommen werden.
Bestellungen Beton
Bestellungen müssen am Vortag bis spätestens 15.00 Uhr erteilt werden. Bei grösseren Betonieretappen sind folgende Arbeitstage als Vorlauf einzuhalten, damit die Lieferung unsererseits gewährleistet werden kann.
Tagesetappen:
< 80 m3 = bis 12.00 Uhr Vortag
> 80 m3 = 1 Arbeitstag
> 150 m3 = 2 Arbeitstage
> 250 m3 = 3 Arbeitstage
> 300 m3 = 4 Arbeitstage
Lieferzuschläge
Bei Samstagarbeit gilt ein Zuschlag von 25% auf die Transportregiepreise. Bei Nacht- und Sonntagsarbeit gilt ein Zuschlag von 50% auf die Transportregiepreise, jedoch mind. CHF 300.– pro Fahrzeug. Als Nachtarbeit gilt die Zeit von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr.
Lieferbestätigung
Falls bei Anlieferung der Materialien kein unterschriftsberechtigter Vertreter des Kunden auf der Baustelle anwesend ist, um den Lieferschein zu unterzeichnen oder dieser anderweitig beschäftigt ist, ist der Chauffeur berechtigt, den Lieferschein im Auftrag (i.A.) des Kunden zu unterzeichnen. Der Kunde akzeptiert diese Unterschrift als gültigen Nachweis für die ordnungsgemässe Lieferung des Materials.
Höhere Gewalt
Bei Lieferschwierigkeiten zufolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen behalten wir uns vor, die Lieferzeiten entsprechend anzupassen. Die Hubschmid Logistik AG ist von jeder Haftung befreit, wenn ein Schaden durch Umstände entstanden ist, der weder von der Hubschmid Logistik AG noch von seinen Unterbeauftragten vermieden werden und/oder dessen Folgen sie nichtverhindern konnten.
Feiertage
Feiertage sind regional unterschiedlich geregelt, deshalb bitten wir unsere Kunden, sich im Voraus telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.
Nesselnbach, Januar 2024